Über uns
 

Chronik

Lohnsteuerverein Nürnberg e. V.
- Lohnsteuerhilfeverein

Eingetragener Verein - seit 1974

Der Verein wurde im Jahr 1974 gegründet, wobei der heutige Vorstand, Herr Manfred Pröll, bereits damals als erster Vorstand gewählt wurde.
Mit der Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde ein Zulassungsantrag entsprechend § 14 StBerG bei der Oberfinanzdirektion gestellt, welcher am 04.03.1977 angenommen wurde.
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.21 wählte Herrn Peter Scheidel zum 2. Vorstand.
Wir stellen uns vor
Margit Fischer Steuerfachangestellte
Gabriele Raab
Steuerfachangestellte
Sigrid Schierl
Steuerfachangestellte
Themelis Stergianoudis
Dipl. Betriebswirt

Dienstleistung heißt für uns Dienstbereitschaft zum Nutzen unserer Mitglieder.

Unternehmensphilosophie

Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung und beraten unsere Mitglieder im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG in allen Einkommen- und Lohnsteuerfragen sowie bei Kindergeldangelegenheiten und Beantragung von sonstigen Zulagen und Prämien.

Unsere Dienstleistung ist darauf abgestimmt, qualifizierte Steuerberatungshilfe für Arbeitnehmer anzubieten, gemäß der Devise:

Keine Steuervorteile durch Unwissenheit verschenken.

Die Freude an der Dienstleistung sollte spürbar sein.

Die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter wird durch umfangreiche Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Eine harmonische und freundliche Atmosphäre unserer Beratungsstelle trägt wesentlich dazu bei.

Die Unternehmensphilosophie ist Motivation und Auftrag zugleich.

Es lohnt sich, die Fachberater des Lohnsteuervereins Nürnberg e.V. in Anspruch zu nehmen.

 

Die Devise lautet:
höchste Ansprüche an unsere Beratungstätigkeit.

Jährlich werden Millionen EURO Steuern aus Unwissenheit an den Fiskus verschenkt.

VERSCHENKEN SIE KEIN GELD!

Unsere Fachberater berücksichtigen alle steuermindernden Faktoren und führen sofort die Steuerberechnung unter Einsatz moderner EDV durch.

Wir sind für Sie zugleich Ansprechpartner der Finanzverwaltung und überprüfen Ihren Einkommensteuerbescheid auf dessen Richtigkeit.

Sämtliche Leistungen sind mit dem Jahresbeitrag abgegolten. Dem Mitgliedsbeitrag steht also ein umfassendes Leistungsangebot gegenüber.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ständig geschult und laufend über Gesetzesänderungen und die neueste Rechtsprechung informiert.

Einige Fakten

Diese Zahlen sprechen für sich

Mitglieder
500 +
Jahre Erfahrung
0
durchschn. Erstattung
500

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Wir unterstützen Sie gerne!