Wir helfen Ihnen
Wir fertigen Ihre Steuererklärung
Leistungen für Mitglieder
Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuererklärung
Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG
- für Arbeitnehmer
- für Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Pensionen
- für Einnahmen aus Unterhaltsleistungen
- für Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
- Spekulationsgewinne
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Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, wenn diese bei verheirateten
€ 36.000,- und bei anderen Personen
€ 18.000,- jährlich nicht überschreiten. - für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit, wenn diese den Freibetrag von 500,- Euro nicht übersteigen
- für Leistungen aus Altersvorsorgeverträge
Beratung bei Antragsstellung auf
- Kindergeld
- Wohnungsbauprämie
Stellen von Anträgen
- Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Freistellungsaufträgen bei Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen etc.)
- Anträgen einer Nichtverlanlagungsbescheinigung
- Anträgen für sonstige Zulagen und Prämien
- Anträgen für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge